Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem Auto entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen alle Grundvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.